Verkauf von Cannabis-Stecklingen verboten – VG Köln schafft klare Rechtslage
Autor: 420Flow • Veröffentlicht: 20. November 2025
Mit einem aktuellen Beschluss vom 12. November 2025 (Az. 1 L 1371/25) hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden: Der gewerbliche Verkauf von eingepflanzten Cannabis-Stecklingen ist in Deutschland verboten. Der Eilantrag eines Unternehmers gegen eine entsprechende behördliche Untersagung wurde abgelehnt.
Damit herrscht erstmals bundesweit Klarheit darüber, wie der Begriff „Steckling“ rechtlich auszulegen ist – und ab wann ein Steckling als Cannabis im Sinne des Konsumcannabisgesetzes gilt. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Fragen wie: „Sind Stecklinge in Deutschland legal?“, „Darf man Stecklinge kaufen?“, „Wie ist der Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen geregelt?“
Warum Händler keine eingepflanzten Stecklinge verkaufen dürfen
Der Antragsteller aus Köln bot in seinem Ladenlokal und Online-Shop Cannabis-Jungpflanzen an, die er als „Stecklinge“ bezeichnete. Die Stadt Köln untersagte den Verkauf – und das Gericht bestätigte diese Entscheidung vollständig.
Das Gericht stellte klar:
- Ein Steckling liegt nur dann vor, wenn die Pflanze noch nicht eingepflanzt wurde.
- Sobald der Steckling in Erde oder Substrat gesetzt wurde, handelt es sich um Cannabis – unabhängig von Größe, Alter oder Blütenstand.
- Der gewerbliche Handel mit Cannabis ist verboten und nicht Teil der Legalisierung.
- Auch wenn die Pflanze jung ist oder keinen THC-Gehalt aufweist, bleibt der Verkauf untersagt.
Das Konsumcannabisgesetz erlaubt ausschließlich den nicht-gewerblichen Eigenanbau sowie die Weitergabe von Stecklingen über Anbauvereinigungen. Der normale Handel – online oder im Laden – ist nicht vorgesehen.
Was bedeutet das Urteil für Grower und Konsumenten?
Für Privatpersonen ändert sich zunächst wenig: Der Eigenanbau bleibt legal (innerhalb der gesetzlich erlaubten Menge), aber der Kauf eingepflanzter Jungpflanzen im Handel bleibt verboten.
Das heißt konkret:
- Du kannst weiterhin im legalen Rahmen zu Hause anbauen.
- Der Start erfolgt jedoch mit Saatgut oder über zugelassene Anbauvereinigungen.
- Der Kauf fertiger Jungpflanzen („Stecklinge kaufen in Deutschland“) ist nicht erlaubt.
Das Urteil verhindert, dass sich ein grauer Markt entwickelt, auf dem Shops vorgezüchtete Pflanzen verkaufen. Ziel ist, dass der kontrollierte Eigenanbau nicht durch gewerbliche Angebote ausgehebelt wird.
Warum das Urteil so eindeutig ist
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Konsumcannabisgesetz zwischen Vermehrungsmaterial und angebautem Cannabis unterscheidet. Die Grenze ist eindeutig: Wurzeln + Substrat = angebaut = Cannabis.
Entscheidend ist nicht:
- ob die Pflanze blüht
- wie alt die Pflanze ist
- wie hoch der THC-Gehalt ist
Sobald der Steckling eingetopft ist, liegt rechtlich Cannabis vor – und der Handel ist verboten.
Was Händler jetzt beachten müssen
Wer bisher Stecklinge oder Jungpflanzen verkauft hat, muss sein Sortiment anpassen. Gewerbliche Verkäufer dürfen künftig ausschließlich Produkte anbieten wie:
- Dünger und Nährstoffe
- Growboxen & Zubehör
- Erde, Substrate & Additive
- Keimfähiges Saatgut (wenn rechtlich erlaubt)
Der Verkauf von Jungpflanzen – online oder im Laden – ist unzulässig und kann zu Bußgeldern oder weiteren Maßnahmen führen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Cannabis-Stecklingen in Deutschland
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Darf man Cannabis-Stecklinge in Deutschland verkaufen?
Nein. Gewerblicher Handel mit eingepflanzten Cannabis-Jungpflanzen ist verboten. -
Sind ungepflanzte Stecklinge erlaubt?
Nach der Entscheidung des VG Köln ist ein Steckling nur dann legal weiterzugeben, wenn er über eine Anbauvereinigung erfolgt. Gewerblicher Handel ist ausgeschlossen. -
Darf ich Stecklinge online kaufen?
Nein. Online-Shops dürfen keine Stecklinge versenden oder anbieten. -
Gibt es eine Ausnahme für junge Pflanzen ohne Blüten?
Nein. Auch unbeblühte Jungpflanzen gelten rechtlich bereits als Cannabis. -
Ist privater Stecklings-Tausch erlaubt?
Der private Austausch ist rechtlich sensibel und nur im engen Rahmen des Eigenanbaus zulässig – nicht als Handel. -
Was ist die Alternative zum Kauf von Stecklingen?
Der Start erfolgt legal über Saatgut oder eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. -
Kann der Beschluss noch angefochten werden?
Ja. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster wäre möglich.














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